Energieberatung für Wohngebäude
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Energieausweis für Wohngebäude

Für alle Neubauvorhaben ist der Energieausweis gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits Pflicht. 

Doch auch wenn Sie bspw. ein bestehendes Haus verkaufen oder neu vermieten möchten, ist hierfür  ein Energieausweis gesetzlich Pflicht.

Die Grundlagen zu den verschiedenen Energieausweisarten und ob/inwieweit Sie von dieser Pflicht betroffen sind erläutern wir Ihnen gerne:

Grundsätzlich existieren zwei wesentliche Arten von Energieausweisen:

  1. Energiebedarfsausweise
  • Diese werden mittels bauphysikalischer Berechnungen erstellt und geben den jährlichen Energiebedarf Ihres Gebäudes an.
  • Hierfür werden Wärmetransmissions- und Lüftungswärmeverluste des Gebäudes anhand der Bausubstanz rechnerisch ermittelt.


  1. Energieverbrauchsausweise
  • Diese werden häufig basierend auf den angefallenen Nebenkosten berechnet und geben somit den durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch an.
  • Hierfür werden bspw. Nebenkostenabrechnungen bzw. Energieverbräuche der vergangenen letzten 36 Monate benötigt.

Oftmals wird bei Bestandsimmobilien von diversen Anbietern die kostengünstige Erstellung von  Energieverbrauchsausweise angeboten, was jedoch trügerisch sein kann.
Hier gilt es die gesetzlichen Anforderungen genauestens zu betrachten und wann Ihr Gebäude (oder auch Teile davon) gebaut wurde.

Wir können für Sie im Bedarfsfall sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise erstellen.


 


Welchen Energieausweis benötige ich bei einem Bestandsgebäude?

Als erste Indikation, welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie benötigen, hilft Ihnen das folgende Flussdiagramm: